Brief der Berufsgenossenschaft prüfen lassen
Wenn Ihre Berufsgenossenschaft Sie anschreibt und nach dem Arbeitsschutzausschuss und der sicherheitstechnischen Betreuung fragt, steht meist ein Termin oder eine Frist im Raum. Laden Sie das Schreiben hoch, und Sie bekommen die konkreten nächsten Schritte, mit denen Sie vorbereitet in diesen Termin gehen.
Was Sie zurückbekommen
- Eine Einordnung, worauf das Schreiben abzielt und welche Frist tatsächlich läuft.
- Die Liste der Unterlagen, nach denen im Termin gefragt wird.
- Eine Einschätzung, was davon bei Ihnen fehlt und in welcher Reihenfolge es sinnvoll ist, das nachzuholen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Berufsgenossenschaft überwacht nach § 17 SGB VII die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Den Arbeitsschutzausschuss selbst verlangt § 11 ASiG. Ein Bußgeld kommt dort erst in Betracht, wenn die Aufsichtsbehörde die Bildung angeordnet hat und die Anordnung missachtet wird. Ein Schreiben der BG ist also noch kein Bußgeldbescheid, aber der Anfang des Verfahrens.